Lehrausgang zum Landesgericht für Strafsachen des 2 ALA
Im Rahmen des Geschichte, Politische Bildung und Rechtsunterrichts hat die 2ALA am 2. April 2019 eine Exkursion in das Landesgericht unternommen. Das Kapitel „Strafrecht“ war heuer ein Thema, welches das Interesse der Klasse so sehr weckte, dass die Möglichkeit bestand, sich einen Gerichtsfall im Landesgericht für Strafsachen in Wien anhören zu können. Die Exkursion wurde von Frau Prof. Mag. Reiner geleitet und organisiert. Natürlich wurde die Klasse vor ihrem Besuch in das Landesgericht über die Besonderheiten eines Strafverfahrens und die Folgen aufgeklärt.
Fall: Der Täter wurde wegen „versuchten Mordes“ und „Raubs“ vom Staatsanwalt angeklagt. Der Angeklagte, ein Jugendlicher, war ein Mittäter einer vierköpfigen serbisch-rumänischen Gruppe. Alle außer dem „Chef“ der Gruppe konnten ausfindig gemacht werden.
Die Gruppe verübte innerhalb von 3 Tagen zwei schwere Delikte. Sie überfielen jeweils eine Person, die mit dem Auto unterwegs waren, indem sie diese aus den Autos zerrten, verprügelten, einen schwer, den anderen sperrten sie in den Kofferraum des KFZ, fesselten ihn und führten ihn mit dem Auto herum, dann warfen sie ihn aus dem Auto und fuhren weg. Nachdem der Täter zu den Vorfällen befragt wurde, kamen die von ihm (und der Gruppe) angegriffenen Opfer zur Vernehmung, um ihre Wahrnehmungen des Geschehens näher zu erläutern. Der Angeklagte gab die Taten zu, entschuldigte sich während der Verhandlung immer wieder bei den Opfern, den Richtern und Geschworenen. Der Verteidiger betonte mehrmals, dass obwohl sein Mandant Straftaten begangen hatte, er keinen „Gewinn“ daraus erzielen konnte. Aus diesem Grund sollten die Geschworenen und die Berufsrichter nachsichtiger sein. Letztendlich kamen die Geschworenen zum Entschluss, dass der Täter des versuchten Mordes und des Raubes schuldig ist. Er wurde zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe (diese wird wegen eines Abkommen zwischen Österreich u. Rumänien in Rumänien vollzogen) verurteilt.
Am Ende der Verhandlung durften die Schülerinnern und Schüler noch Fragen an den Richter stellen. Unteranderem wurde die Frage gestellt, ob das Dolmetschen (in diesem Fall von Rumänisch auf Deutsch) zu Konflikten bzw. Problemen führen könnte, da die Anwesenden nicht wissen können, ob die Dolmetscher*in richtig oder falsch übersetzt. Der Richter meinte
jedoch, dass dies kein Problem sei, da die Dolmetscher*in ein Gelöbnis ablegen müssen und beeidigt sind.
Die Gerichtsverhandlung war sehr interessant und lehrreich. Während der Verhandlung wird man sich der Situation bewusst, was es heißt eine Straftat zu begehen und welche schlimmen Folgen damit verbunden sind, man erhält eine ganz andere Perspektive, als zuvor.