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Grundsätzliche Regelungen zur Ferialpraxis

„Pflichtpraktikum“ – Bedeutung für die Ausbildung

ALLE Schülerinnen und Schüler einer berufsbildenden Schule müssen als Voraussetzung zum Antritt zu den abschließenden Prüfungen nachweisen, dass sie ein Praktikum absolviert haben.

Sie müssen die Bestätigungen (z.B. Dienstzeitbestätigung oder Dienstzeugnis) vor Antritt zur Prüfung in der Schule vorlegen.

Vor dem Praktikum

Stellensuche und Bewerbung:

Die Organisation der Ferialpraxis (Suche möglicher Arbeitsstellen und der Bewerbungsprozess) ist eine wichtige Erfahrung. Deshalb erwarten wir von unseren Schülerinnen und Schülern, diese Aufgabe weitgehend selbstständig zu bewältigen.

Die HLW 19 unterstützt Sie aber in folgenden Bereichen:

  • Sie erhalten Informationen zur perfekten Bewerbung im Unterricht (Betriebswirtschaft, Fachpraxis, Deutsch)
  • Weiterleitung bzw. Aushang von Stellenangeboten, die an die Schule geschickt werden
  • Es gibt eine Liste von „bewährten“ Praxisstellen, zu denen auch persönliche Informationen wie z.B. Erfahrungsberichte der Praktikantinnen und Praktikanten vorhanden sind.
  • Ihre Lehrkräfte besprechen gerne Ihre Bewerbungsunterlagen und coachen Sie vor Bewerbungsgesprächen, wenn Sie darum bitten.
  • Es werden „Praxismessen“/“Praxistage“ mit Vortragenden (auch mit externen Vortragenden) und Erfahrungsberichten veranstaltet. Diese finden AUßERHALB des Unterrichts statt!

Arbeitsvertrag: Achten Sie darauf, dass Sie einen Praxisvertrag erhalten. Dieser enthält alle wesentlichen Regelungen zu Ihren Aufgaben und Pflichten, aber auch die Rechte und Pflichten des Dienstgebers.

Der Praxisvertrag wird zwischen Praktikant*in (manchmal vertreten durch die Eltern) und der Praxisstelle abgeschlossen. Dieser Vertrag bleibt bei der Praktikantind/dem Praktikanten.

Den für Sie „passenden“ Muster-Vertrag finden Sie auf der Praxisseite Ihrer Schulform .

Während des Praktikums

Einstellung/Haltung zur Pflichtpraxis:

Es ist uns als HLW19 wichtig, dass Sie an Ihren Pflichtpraxisstellen die (mitunter auch rauhe) betriebliche Realität kennenlernen UND dass Sie dennoch korrekt behandelt werden.

  • Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen Ihr Dienstgeber nicht fair gegenübertritt, können Sie einen Wechsel der Praktikumsstelle in Erwägung ziehen. Manchmal kann es gut sein, wenn Sie in so einem Fall versuchen, auch mit der Schule Kontakt aufzunehmen und so an Unterstützung gzu kommen.
  • Bedenken Sie dabei immer: Auch wenn für Sie das Pflichtpraktikum in erster Linie Gelegenheit ist, Erfahrungen zu machen und zu lernen, sind Sie für Ihren Dienstgeber eine (neue) Arbeitskraft, die für Chef*innen und Mitarbeiter*innen erst einmal Mehrarbeit bedeuten. Das kann den Einstieg für Sie schwer machen, „Durchhalten“ zahlt sich aber oft aus!

Anmeldung bei der Sozialversicherung:

Wenn Sie eine Entlohnung für Ihre Praxistätigkeit erhalten, die mehr als ein „Taschengeld“ darstellt (Arbeitsvertrag!), müssen Sie bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Die Bestätigung darüber muss an Ihrem zweiten Arbeitstag im Betrieb vorhanden sein.

Praxisbericht/Dokumentation:

Dokumentieren Sie ihre Praxistätigkeit laufend („PraxisTagebuch“, Blog, Foto-Doku …). Sollten Sie für die Schule einen Praxisbericht verfassen, erleichtert dies Ihre Arbeit!

Erholung:

Versuchen Sie, sich in der verbleibenden Ferienzeit WIRKLICH zu erholen. Es wartet ja dann ein neues Schuljahr auf Sie, für das Sie Kraft brauchen.

Nach dem Praktikum

Verfassen Sie einen Praktikumsbericht nach den Vorgaben Ihrer Lehrkräfte.

Geben Sie die Bestätigung, die Sie von Ihrem Dienstgeber erhalten haben, in der Schule ab.

Beschreiben Sie ihren Praktikumsplatz – das kann für andere Schüler*innen ein wertvoller Hinweis sein.

Zum Zeugnis über die abschließende Prüfung bekommen Sie eine Bestätigung der HLW 19, auf demrsteht, in welchen Betrieben Sie Ihr Praktikum absolviert haben.
Diese Bestätigung ersetzt NICHT ein Dienstzeugnis.