Was habe ich nach der Fachschule?
Gleichhaltung HUM mit Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG
(auf Grundlage des Erlasses GZ BMWFJ-33.800/0005-I/4/2012 vom 28.2.2013)
Die Gleichhaltung bezieht sich auf berufliche Qualifikationen, Arbeitsrecht einschließlich Kollektivverträge und das Sozialversicherungsrecht.
Konkret bedeutet die Gleichhaltung, dass
- die Vereinbarung einer (Rest-)Lehrzeit für Absolvent/innen der betreffenden Schulen unzulässig ist und
- die Lehrlingsstellen die Eintragung eines Lehrvertrages zu verweigern haben.
Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung (auf freiwilliger Basis) bleibt möglich.